Vertreterwahl 2025 bei der Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956
In diesem Jahr ist es wieder soweit: Die Vertreterwahl steht an – und mit ihr die Chance, aktiv die Zukunft unserer Genossenschaft mitzugestalten. Sie fragen sich: Kann man machen – muss man aber nicht? Richtig. Jedoch wenn Sie sich einbringen möchten, ist jetzt der Moment. Wir, die 1956 sind für jeden der sich engagiert dankbar.
1. Warum überhaupt Vertreterwahl?
Die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 ist eine demokratisch organisierte Gemeinschaft – jedes Mitglied hat Mitspracherecht. Die Vertreterversammlung ist dabei das höchste Organ. Sie trifft wichtige Entscheidungen über:
- den Jahresabschluss
- die Verwendung von Gewinnen
- Änderungen der Satzung
- die Wahl des Aufsichtsrats
- und vieles mehr.
Damit diese Entscheidungen gut vorbereitet und verantwortungsvoll getroffen werden können, wählen die Mitglieder alle fünf Jahre ihre Vertreter und Vertreterinnen. Es ist wieder Wahljahr – Ihre Stimme zählt!
2. Warum lohnt es sich, Vertreterin und Vertreter zu sein?
Als Vertreterin oder Vertreter der 1956 haben Sie mehr Einblick, mehr Austausch und echte Gestaltungsmöglichkeiten:
- Mitreden: Bei wichtigen Entscheidungen rund ums Wohnen, Investitionen und Entwicklungen der Genossenschaft
- Mitwirken: Bei Veranstaltungen, in der Wahl- oder Satzungskommission, in Arbeitsgruppen oder bei gemeinschaftlichen Projekten
- Mitentscheiden: Auf der Vertreterversammlung, bei Vorberatungen und durch aktiven Dialog mit Vorstand und Mitgliedern
„Es macht mir Spaß, wenn ich anderen helfen kann – und wenn ich sehe, dass ich etwas geschafft habe.“
— Dr. Ortrud Heßke, Vertreterin aus dem Stern
3. Wer kann kandidieren – und wie?
Kandidieren können alle Mitglieder der PWG 1956 eG, lassen Sie sich einfach von einem Unterstützer aus der Genossenschaft vorschlagen.
Wichtig zu wissen:
- Sie brauchen keine Fachkenntnisse – Lebenserfahrung, gesunder Menschenverstand und Interesse sind genau richtig.
- Informationen zu komplexeren Themen (z. B. Finanzen oder Satzung) erhalten Sie bei Bedarf in verständlicher Form vom Vorstand oder externen Fachleuten.
- Neue Vertreterin und Vertreter erhalten eine für Sie kostenlose Schulung.
4. Was sind die Aufgaben als Vertreterin oder Vertreter?
- Teilnahme an der jährlichen Vertreterversammlung
- Vorbereitungsgespräche mit dem Vorstand zu geplanten Beschlüssen
- Teilnahme an den traditionellen Vertreterabenden „Käse & Wein“
- Möglichkeit zur Mitarbeit in Sonderkommissionen (z. B. Satzung, Wahl, Veranstaltungen)
- Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Nachbarinnen und Nachbarn im Wahlkreis
„Bei der Vertreterversammlung werde ich in Beschlüsse mit einbezogen. Mehrmals im Jahr berichtet uns der Vorstand, welche Pläne es für die Genossenschaft gibt.“
— Rolf Rönz, Vertreter aus Drewitz
5. Wie funktioniert die Wahl?
Die Vertreterversammlung besteht aus mindestens 50 gewählten Personen. Die Satzung der PWG 1956 eG sieht vor: Ein Vertreter je 60 Mitglieder.
Die Wahl findet per Briefwahl statt. Alle wichtigen Fristen:
Datum |
Was passiert? |
14. Juli |
Erste Sitzung des Wahlvorstands |
28. August |
Aufruf zum Kandidatenvorschlag – Sie erhalten Post. |
22. September |
Fristende für Ihre Vorschläge |
09. Oktober |
Versand der Stimmzettel an alle Mitglieder |
06. November |
Ende der Abstimmung – letzter Tag zur Stimmabgabe |
10. November |
Der Wahlvorstand stellt die Wahlergebnisse fest |
13. November |
Gewählte werden gefragt, ob sie ihrer Wahl zustimmen |
11. Dezember |
Öffentliche Auslage der Ergebnisse |
12. Januar |
Einspruchsfrist endet – Die Wahl ist abgeschlossen |
6. Was ist "Käse & Wein"?
„Käse & Wein“ ist keine Party, sondern eine Informations- und Austauschveranstaltung der 1956, exklusiv für Vertreterinnen und Vertreter. Der Vorstand berichtet hier zum Jahresende über laufende Projekte, Entwicklungen und Pläne.
Und ja – es gibt Käse, Salzgebäck, Trauben und Wein.
Aber vor allem: gute Gespräche, Einblicke und Mitwirkung.
7. Ehrenamt mit Verantwortung – nicht mit Verpflichtung
Als Vertreterin und Vertreter sind Sie ehrenamtlich tätig. Es gibt keine regelmäßigen Sitzungen – lediglich:
- die jährliche Vertreterversammlung
- die Vorberatungen dazu
- und auf Wunsch: Teilnahme an freiwilligen Treffen oder Sonderkommissionen.
Der Vorstand bedankt sich regelmäßig durch Einladungen zu besonderen Anlässen wie Richtfesten oder Projektbesichtigungen.
8. Noch Fragen? Oder direkt loslegen?
Im Juli erhalten alle Mitglieder Post vom Wahlvorstand – mit der Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Auch Sie können kandidieren, wenn Sie sich von einem anderen Mitglied vorschlagen lassen.
„Ich war viele Jahre Vertreter – und habe gesehen, wie viel sich bewegen lässt. Es lohnt sich.“
— Eduard Gödecke, scheidender Vertreter aus der Burgstraße
Jetzt mitgestalten! Für Ihre Nachbarschaft. Für Ihre Genossenschaft. Für die 1956.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Sie haben Fragen?
Ihre Ansprechpartnerin rund um die Wahl der Wählervertreter:
Frau Claudia Winkelmann
Sekretariat
0331/97165-30
info@pwg1956.de