Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

b_250_250_16777215_0_0_images_stories_aktuell_news_vertreter_2022_II.jpgDie Vertreterversammlung setzt sich gemäß Genossenschaftsgesetz aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern zusammen. In der Satzung der PWG 1956 eG ist festgelegt, dass für je 60 Mitglieder ein Vertreter zu wählen ist. Die Amtsdauer umfasst fünf Jahre. Für die Wahlperiode ab 2021 wurden 100 Vertreter und 9 Ersatzvertreter in vier Wahlbezirken gewählt. Jedes Mitglied hat Anspruch darauf, dass ihm die Genossenschaft eine Abschrift der Liste der Vertreter mit Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zur Verfügung stellt. Als Mitglied erfragen Sie diese Liste bitte bei Bedarf in der Geschäftsstelle unserer Genossenschaft.

Als Bindeglied zwischen den Mitgliedern, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat üben die Vertreter eine wichtige Aufgabe aus. Sie sind aktiv einbezogen in den Prozess der Mitgestaltung bei Entscheidungsprozessen. In der Vertreterversammlung bewerten sie die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft im voran gegangenen Jahr und fassen Beschlüsse, unter anderem zum Jahresabschluss und zur Satzung. Die Vertreter erteilen auf der Vertreterversammlung dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung und wählen die Mitglieder des Aufsichtsrates.