Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

Die Modalitäten für die Aufnahme und die Beteiligung an der Genossenschaft sind in der Satzung festgelegt.

So ist bei Aufnahme in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld von 50,00 Euro zu zahlen, ferner ein Geschäftsanteil, der mitgliedschaftsbegründende Geschäftsanteil. Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 Euro.

Bei Versorgung des Mitglieds mit einer Wohnung richtet sich die Anzahl der zusätzlich zum mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil zu erwerbenden, nutzungsbezogenen Anteile nach der Größe der Wohnung:

 Wohnfläche in m² Anteile pro Whg.  Betrag in Euro 
            0 - 30       7    1.400,00 
       > 30 - 40       8    1.600,00 
       > 40 - 50       9    1.800,00 
       > 50 - 60      10    2.000,00 
       > 60 - 80      11    2.200,00 
       > 80      12    2.400,00 

Für Garagen sind  neben dem mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil zwei weitere Geschäftsanteile ( 400,00 €) zu zeichnen.
Für Gewerbeeinheiten sind neben dem mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil 15 Geschäftsanteile (3.000,00 €) zu zeichnen.