Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

Die Modalitäten für die Aufnahme und die Beteiligung an der Genossenschaft sind in der Satzung festgelegt.

So ist bei Aufnahme in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld von 50,00 Euro zu zahlen, ferner ein Geschäftsanteil, den mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil . Der Geschäftsanteil beträgt 200,00 Euro.

Bei Versorgung des Mitglieds mit einer Wohnung richtet sich die Anzahl der zu erwerbenden Anteile nach der Größe der Wohnung, mithin zusätzlich zum mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil:

 Wohnfläche in m² Anteile pro Whg.  Betrag in Euro 
            0 - 30       7    1.400,00 
       > 30 - 40       8    1.600,00 
       > 40 - 50       9    1.800,00 
       > 50 - 60      10    2.000,00
       > 60 - 80      11    2.200,00
       > 80      12    2.400,00

Für Garagen sind  neben mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil zwei weitere Geschäftsanteile zu zeichnen,
für Gewerbeeinheiten neben dem mitgliedschaftsbegründenden Geschäftsanteil 15 Geschäftsanteile.