Die Genossenschaft mit Spareinrichtung

Die Einrichtung einer Spareinrichtung begründet sich auf eine mehr als hundertjährige genossenschaftliche Tradition. Die PWG 1956 eG hat diese Tradition Ende der 1990er Jahre wieder aufgenommen und in Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung diskutiert, bevor die Entscheidung zur Eröffnung der ersten Spareinrichtung im Land Brandenburg getroffen wurde. Nach einem langwierigen Genehmigungsverfahren waren Anfang 2001 auch die administrativen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spareinrichtung geschaffen. Die feierliche Eröffnung fand am 2. Mai 2001, unter anderem im Beisein des damaligen Oberbürgermeisters Potsdams Matthias Platzeck, statt. Der offizielle Geschäftsbetrieb wurde dann am 7. Mai 2001 aufgenommen.

Die Erfolgsgeschichte der Spareinrichtung begann 2001. Die Idee, Spareinlagen in der eigenen Genossenschaft zu tätigen, überzeugte die Mitglieder von Beginn an und aktuell betragen die Spareinlagen über 67 Millionen Euro. Damit wurden die Erwartungen von Vorstand und Aufsichtsrat weit übertroffen. Die PWG 1956 eG ist im Land Brandenburg weiterhin die einzige Wohnungsgenossenschaft, die ihren Mitgliedern eine derartige Dienstleistung anbietet. Das erreichte Spareinlagenvolumen bestärkt die Verantwortlichen in der Überzeugung, den richtigen Weg beschritten zu haben. In der Vorbereitungs- und Eröffnungsphase hatte Wilhelm Willgeroth als Vorstandsvorsitzender die Entwicklung der Spareinrichtung mit seiner Beharrlichkeit maßgeblich mitgeprägt. Unter Führung des Vorstandes und mit den engagierten Mitarbeitern wird nun seit 20 Jahren die Erfolgsgeschichte kontinuierlich fortgeschrieben. Jedes Mitglied hat durch die Inanspruchnahme der Spareinrichtung doppelten Nutzen. Die Mitglieder erhalten Zinsen für ihre Einlagen, die teilweise über dem Niveau des Marktes liegen. Zweitens ist die Genossenschaft durch die Spareinlagen nicht auf teureres Fremdkapital angewiesen und die Genossenschaft investiert die bei ihr unterhaltenen Spareinlagen ausschließlich im eigenen Immobilienbesitz. Damit können im Sinne der genossenschaftlichen Selbsthilfe und der Förderung der Mitglieder günstige Nutzungsgebühren und gut ausgestattete Wohnungen gewährleistet werden.

Sparen können in der genossenschaftlichen Spareinrichtung alle Mitglieder und deren Angehörige gemäß § 15 Abgabenordnung. Der Kundenstamm ist regional begrenzt. Die Geldgeschäfte beschränken sich ausschließlich auf das Einlagengeschäft, das heißt rund um das Sparbuch. Die Vergabe von Bankkrediten oder gar die Anlage des Sparkapitals in spekulativen Wertpapieren ist ausdrücklich untersagt. Der Gedanke der Sicherheit der Einlagen spielt bei den Sparkunden eine große Rolle. Die PWG 1956 eG erfüllt selbstverständlich alle gesetzlichen Auflagen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgegeben und regelmäßig überprüft werden. Bei der jährlichen Wirtschaftsprüfung gehört die Spareinrichtung ebenso zu den Prüfungsschwerpunkten. Die Genossenschaft hat sich außerdem dem Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. angeschlossen. Der Wert des Anlagevermögens, d.h. vor allem des Gebäudebestandes, garantiert die Sicherheit der Spareinlagen zusätzlich. Bedingungen und Konditionen der Spareinrichtungen werden regelmäßig (z.B. 2010, 2015, 2019) von der Stiftung Warentest eingeschätzt und verglichen. Sie stellt den Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung durchweg ein positives Gesamturteil aus, verweist auf die guten Zinsangebote, die regelmäßig über denen der Banken liegen, und auf die Sicherheit der Sparanlagen. Zu den untersuchten Genossenschaften gehörte auch die PWG 1956 eG. Im Internetportal Tagesgeldvergleich.net wurden zuletzt im März 2021 die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung getestet. Dabei hat unsere Genossenschaft in der Kategorie „Jugendprodukte“ den 1. Platz belegt.