Spareinrichtung - Erfolgsmodell seit 2001
Was ist eine Spareinrichtung
Die Spareinrichtung ist ein Finanzierungsinstrument unserer Genossenschaft. Sie wurde mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Mai 2001 eröffnet und ist mit 88 Mio. EUR Spareinlagenbestand seit 24 Jahren ein Erfolgsmodell.
Mitglieder und deren Angehörigen (lokaler Kundenstamm) können hier ihr Geld sicher, kostenlos und attraktiv verzinst anlegen. Wer zu den Angehörigen gehört, ist im § 15 AO geregelt. Das sind Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister beispielsweise.
Sicherheit der Spareinlagen
Die Spareinrichtung unterliegt der Aufsicht der BaFin, der Deutschen Bundesbank und des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes.
Das Bankgeschäft ist auf das Einlagengeschäft, auf die Verwahrung von Spareinlagen begrenzt, so dass Verlust- und Ausfallrisiken anderer Kreditinstitute entfallen.
Die Spareinlagen werden ausschließlich für Modernisierungs- und Neubauvorhaben in den eigenen Wohnungsbestand der Genossenschaft investiert, sind damit nachhaltig oder dienen der Ablösung bestehender, hochverzinster Bankkredite.
Das Immobilienvermögen der Genossenschaft dient zur Absicherung der Spareinlagen. Darüber hinaus ist die Genossenschaft Mitglied des Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen.
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Öffnungszeiten Spareinrichtung
Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
13:00 bis 15:00 Uhr | |
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
13:00 bis 18:00 Uhr | |
Mittwoch: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
13:00 bis 16:00 Uhr |
Zeppelinstraße 152, 14471 Potsdam
Team Spareinrichtung: Kerstin Slotta, Karen Richter, Andreas Schulz
E-Mail: Spareinrichtung@pwg1956.de
Telefon: 0331/97924-74