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Spareinrichtung - Erfolgsmodell seit 2001

Was ist eine Spareinrichtung

Die Spareinrichtung ist ein Finanzierungsinstrument unserer Genossenschaft. Sie wurde mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Mai 2001 eröffnet und ist mit 88 Mio. EUR Spareinlagenbestand seit 24 Jahren ein Erfolgsmodell. 

Mitglieder und deren Angehörigen (lokaler Kundenstamm) können hier ihr Geld sicher, kostenlos und attraktiv verzinst anlegen. Wer zu den Angehörigen gehört, ist im § 15 AO geregelt. Das sind Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister beispielsweise. 

 

Sicherheit der Spareinlagen

Die Spareinrichtung unterliegt der Aufsicht der BaFin, der Deutschen Bundesbank und des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes.

Das Bankgeschäft ist auf das Einlagengeschäft, auf die Verwahrung von Spareinlagen begrenzt, so dass Verlust- und Ausfallrisiken anderer Kreditinstitute entfallen.

Die Spareinlagen werden ausschließlich für Modernisierungs- und Neubauvorhaben in den eigenen Wohnungsbestand der Genossenschaft investiert, sind damit nachhaltig oder dienen der Ablösung bestehender, hochverzinster Bankkredite.

Das Immobilienvermögen der Genossenschaft dient zur Absicherung der Spareinlagen. Darüber hinaus ist die Genossenschaft Mitglied des Selbsthilfefonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen.

 

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn


Öffnungszeiten Spareinrichtung

Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
  13:00 bis 16:00 Uhr


Zeppelinstraße 152, 14471 Potsdam

Team Spareinrichtung:  Kerstin Slotta, Karen Richter, Andreas Schulz
E-Mail:  Spareinrichtung@pwg1956.de 
Telefon: 0331/97924-74