In der Satzung unserer Genossenschaft haben die Mitglieder aufgeschrieben, welchen Zweck die Genossenschaft haben soll, welche Rechte und Pflichten der Einzelne und die Genossenschaftsorgane haben. Die Satzung ist die Verfassung einer Genossenschaft, die nur die Vertreterversammlung per Beschluss ändern kann.
Die aktuelle Satzung zum Download
Da es in der Genossenschaft mehr als 1.500 Mitglieder gibt, hat die Satzung in Übereinstimmung mit § 43a Gen G bestimmt, dass die Generalversammlung durch eine Vertreterversammlung ersetzt wird. Die Wahl der Vertreterversammlung findet durch die Genossenschaftsmitglieder statt. Die Bedingungen für die Vertreterwahl sind in der Wahlordnung formuliert. Die Wahlordnung wird durch den Vorstand und den Aufsichtsrat beschlossen und bedarf der Zustimmung durch die Vertreterversammlung.
Die aktuelle Wahlordnung finden Sie hier.