Wohnberechtigungsschein

Wie bekommen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist einkommensabhängig. Der WBS wird auf Antrag bei der Stadtverwaltung Potsdam ausgestellt. Gehören Sie nach Überprüfung Ihres Einkommens zum Kreis der Berechtigten, erhalten Sie den ein Jahr lang gültigen WBS.

Ausstellung eines WBS - 1. Förderweg

Erteilung auf Antrag, wenn das Familieneinkommen die sich aus § 9 (2) WoFG ergebende Einkommensgrenze nicht übersteigt. Grundlage ist die Summe der Jahresbruttoeinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge im Einzelfall.

Haushaltsgröße nach Anzahl Personen Einkommensgrenzen
 1 12.000 €
 2 ohne Kind* 18.000 €
 2 davon 1 Kind* 18.500 €
 3 ohne Kind* 22.100 €
 3 davon 1 Kind 22.600 €
 3 davon 2 Kinder* 23.100 €
 4 ohne Kind* 26.200 €
 4 davon 1 Kind* 26.700 €
 4 davon 2 Kinder* 27.200 €
 5 ohne Kind* 30.300 €
 5 davon 1 Kind* 30.800 €
 5 davon 2 Kinder 31.300 €
 5 davon 3 Kinder* 31.800 €

* Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz

 

Ab 1.1.2002 gelten nach § 10 WoFG im Land Brandenburg folgende maßgebliche Wohnungsgrößen bei der Bescheiderteilung auf Wohnberechtigung:

 Alleinstehend bis 50 qm oder 2 Wohnräume
 zwei Personen bis 65 qm oder 3 Wohnräume
 drei Personen bis 80 qm oder 3 Wohnräume
 vier Personen bis 90 qm oder 4 Wohnräume

 

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um weitere 10 qm oder einen weiteren Wohnraum