Wohnberechtigungsschein
Wie bekommen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist einkommensabhängig. Der WBS wird auf Antrag bei der Stadtverwaltung Potsdam ausgestellt. Gehören Sie nach Überprüfung Ihres Einkommens zum Kreis der Berechtigten, erhalten Sie den ein Jahr lang gültigen WBS.
Ausstellung eines WBS - 1. Förderweg
Erteilung auf Antrag, wenn das Familieneinkommen die sich aus § 9 (2) WoFG ergebende Einkommensgrenze nicht übersteigt. Grundlage ist die Summe der Jahresbruttoeinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge im Einzelfall.
| Haushaltsgröße nach Anzahl Personen | Einkommensgrenzen |
| 1 | 12.000 € |
| 2 ohne Kind* | 18.000 € |
| 2 davon 1 Kind* | 18.500 € |
| 3 ohne Kind* | 22.100 € |
| 3 davon 1 Kind | 22.600 € |
| 3 davon 2 Kinder* | 23.100 € |
| 4 ohne Kind* | 26.200 € |
| 4 davon 1 Kind* | 26.700 € |
| 4 davon 2 Kinder* | 27.200 € |
| 5 ohne Kind* | 30.300 € |
| 5 davon 1 Kind* | 30.800 € |
| 5 davon 2 Kinder | 31.300 € |
| 5 davon 3 Kinder* | 31.800 € |
* Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz
Ab 1.1.2002 gelten nach § 10 WoFG im Land Brandenburg folgende maßgebliche Wohnungsgrößen bei der Bescheiderteilung auf Wohnberechtigung:
| Alleinstehend | bis 50 qm oder 2 Wohnräume |
| zwei Personen | bis 65 qm oder 3 Wohnräume |
| drei Personen | bis 80 qm oder 3 Wohnräume |
| vier Personen | bis 90 qm oder 4 Wohnräume |
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um weitere 10 qm oder einen weiteren Wohnraum

