Konditionen der Spareinrichtung

Stabile Geldanlage zu attraktiven Zinsen
sicher - garantiert - gebührenfrei


Die Genossenschaft kann Mitgliedern und deren Angehörige gemäß § 15 AO, einschließlich Lebenspartnern gem. § 1 Abs. 1 LPartG, attraktive Sparangebote unterbreiten. Vergleichen Sie einfach unsere Konditionen mit denen anderer Geldinstitute.

Angehörige lt. §15 Abgabenordnung (AO) sind:

Die Mitgliedschaft in der PWG 1956 eG ist an kein Mietverhältnis gebunden.
Um Mitglied zu werden, erwirbt man lediglich einen Anteil in Höhe von 200,00 EUR (zzgl. 50,00 EUR Eintrittsgebühr).

Die Konditionen sind freibleibend gültig ab 01.10.2011.