Freistellungsauftrag

Ab 1. Januar 2009 werden alle Zinsen und Dividenden sowie Kursgewinne von Aktien und Fondsanteilen, die über den Sparerpauschbetrag liegen,  pauschal mit 25% versteuert.
Dazu kommen noch wie bisher der Solidaritätszuschlag mit 5,5% und neu an dieser Stelle die Kirchensteuer.
Alle Kreditinstitute, auch die Spareinrichtung der PWG 1956 eG,  führen die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Damit ist die Steuerlast abgegolten, daher stammt auch der Name.

  • Die uns vorliegenden Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit!
  • Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 € (Ledige) bzw. 1.602 € (Verheiratete).
  • Geringverdiener, auch Rentner, mit einem Steuersatz unter 25% können die Steuerlast mit einem Antrag auf Steuerrückerstattung zurückfordern.
  • Kirchensteuerpflichtige können die Kirchensteuer mit einem Antrag auf Kirchensteuereinbehalt beim Kreditinstitut, auch bei der Spareinrichtung, abgelten. Wird dem Kreditinstitut die Kirchensteuerpflicht nicht mitgeteilt, so wird die Kirchensteuer nicht einbehalten und abgeführt. Der Kirchensteuerpflichtige muss in die Veranlagung.

Hier finden Sie den Freistellungsauftrag zum Download

Hier finden Sie den Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer