Wählervertreter der PWG 1956 eG
Wählervertreterwahl 2011
Die Vertreterversammlung setzt sich gemäß Genossenschaftsgesetz aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern zusammen. In der Satzung der PWG 1956 eG ist festgelegt, dass für je 60 Mitglieder ein Vertreter zu wählen ist, die Anzahl der Ersatzvertreter beträgt 10 Personen. Die Amtsdauer umfasst fünf Jahre. Mindestens einmal im Jahr findet eine Vertreterversammlung statt, in der die Vertreter über die Grundsätze der Geschäftspolitik entscheiden. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in § 35 der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.
Im November 2011 wurden die Vertreter unserer Genossenschaft in sechs Wahlbezirken neu gewählt. Die Listen der gewählten Vertreter sowie Ersatzvertreter liegen bis zum 31. Januar 2012 in den Geschäftsräumen der PWG 1956 eG während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Jedes Mitglied erhält bei Bedarf eine Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter. Die Amtszeit beginnt am 01.01.2012.
Die aktuelle Liste der gewählten Vertreter finden Sie hier.
Die Anschriften der gewählten Vertreter und Kontaktdaten erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle unserer Genossenschaft.

