Mitbestimmung
| Mitbestimmung durch die Vertreter |
Als Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft ist man (ideeller) Miteigentümer und Mieter im eigenen Haus. Das schafft Verantwortung und Sicherheit zugleich. Verantwortung in einer Genossenschaft zu tragen, bedeutet unter anderem, sein Recht auf Mitbestimmung auszuüben. In einer Genossenschaft mit mehr als 1.500 Mitgliedern nehmen dieses Recht auf Mitbestimmung die von den Mitgliedern gewählten Vertreter wahr. Jeder Vertreter hat eine Stimme!
Auf der Vertreterversammlung geben die Vertreter ihre Stimme zu den Beschlüssen ab, u.a.
- zum Jahresabschluss,
- zum Lagebericht des Vorstandes und zum Bericht des Aufsichtsrates,
- zur Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie
- die Neuwahl des Aufsichtsrates betreffend.
Die Vertreter wirken als Vertrauenspersonen eng mit den anderen demokratisch legitimierten Organen der Genossenschaft, dem gewählten Aufsichtsrat und dem vom Aufsichtsrat bestellten Vorstand, zusammen.
Für die aktuelle Wahlperiode, die bis 2011 läuft, erhielten 82 Vertreter und 10 Ersatzvertreter das Vertrauen der Mitglieder.

