Gebühr & Geschäftsanteile
Bei Aufnahme in die Genossenschaft ist ein Eintrittsgeld von 50,00 Euro zu zahlen.
Der Erwerb der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist mit der Übernahme von Geschäftsanteilen verbunden. Die Summe aller von den Mitgliedern eingezahlten Anteile bildet die geschäftliche Basis der Genossenschaft, das Eigenkapital. Eine Finanzierung von Projekten ist nur bei einer entsprechenden Eigenkapitalquote möglich.
Ein Geschäftsanteil ist auf 200,00 Euro festgesetzt. Die Gesamtzahl der zu erwerbenden Anteile richtet sich nach der Größe der Wohnung:
| Wohnfläche in m² | Anteile pro Whg. | Betrag in Euro |
| 0 - 30 | 7 | 1.400,00 |
| 30 - 40 | 8 | 1.600,00 |
| 40 - 50 | 9 | 1.800,00 |
| 50 - 60 | 10 | 2.000,00 |
| 60 - 80 | 11 | 2.200,00 |
| mehr als 80 | 12 | 2.400,00 |
Für Garagen sind 2 Geschäftsanteile (400,00 Euro) zu zeichnen.
Für Gewerbeeinheiten sind Geschäftsanteile in Höhe von 3.000,00 Euro zu zeichnen.

