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Die Mitgliedschaft in der PWG 1956 eG |
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Die Nutzung der Wohnungen und Gewerberäume der Genossenschaft ist an die Mitgliedschaft in der PWG 1956 eG gebunden. Umgekehrt ist die Mitgliedschaft in der PWG 1956 eG an kein Mietverhältnis gebunden.
Mitglieder können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. Geregelt sind alle Fragen der Mitgliedschaft in der Satzung der PWG 1956 eG.
Stellen Sie zunächst einen Aufnahmeantrag! Über die Aufnahme beschließt dann der Vorstand. Mit der Übernahme von mindestens einem Geschäftsanteil beteiligt sich das Mitglied an der Genossenschaft.
Interessieren Sie sich für die Mitgliedschaft in der PWG 1956 eG? Senden Sie uns eine eMail oder rufen Sie unsere Mitarbeiter Vermietung/Anteilebuchhaltung an.
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